Anerkennung kurz & knapp erklärt
Am 28. April 2025 führte iMOVE mit "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" eine Online-Schulung durch, bei der sich mehr als 110 Teilnehmende über das Thema "Anerkennung" informierten und austauschten.

Der Arbeitsbereich "Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" bündelt die Kompetenzen zur Berufsanerkennung im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Neben dem Informationsportal "Anerkennung in Deutschland" bietet der Arbeitsbereich unter anderem regelmäßig Schulungen für Beratende an.
Bei der Online-Schulung erklärte die Referentin Katrin Friske (Projektkoordinatorin für Online-Schulungen im Arbeitsbereich "Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen" im BIBB) kurz und präzise die grundlegenden Schritte der Antragstellung, die zuständigen Anerkennungsstellen und stellte praktische Beratungsangebote vor. Ein konstruktiver Austausch und Einblicke in die Praxis machten die Online-Schulung zu einer wertvollen Informationsquelle.
Orientierung zur Berufsanerkennung
Der anhaltende Fachkräftemangel stellt Unternehmen in ganz Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Die Gewinnung internationaler Fachkräfte rückt zunehmend in den Fokus. Damit verbunden sind zentrale Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Vor diesem Hintergrund bot die iMOVE-Veranstaltung eine Orientierung zur Berufsanerkennung und vermittelte grundlegendes Wissen für die Beratung.
Die Online-Schulung richtete sich an Aus- und Weiterbildungsanbieter, die zum Thema Anerkennung beraten, informieren oder im Prozess unterstützen.
Vier interaktive Module behandelten die Grundlagen des Anerkennungsprozesses und alle Fragen rund um die Antragstellung - von der ersten Informationsbeschaffung vor dem Antrag, über die Antragstellung selbst bis hin zu den möglichen Ergebnissen eines Antrags. Dabei stellte die Expertin viele nützliche Informations- und Rechercheangebote vor.
Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmenden ein umfassendes Verständnis des Antragsprozesses zu vermitteln, damit diese in ihrer Beratungs- und Unterstützungsfunktion für angehende Fachkräfte gestärkt sind.
Grundlagen und Beratungsangebote
Zu Beginn der Schulung stellte Katrin Friske die gesetzliche Definition vor, wann eine Fachkraft als Fachkraft gilt. Im Anschluss zeigte sie die Möglichkeiten der Einwanderung mit und ohne Anerkennung auf.
Friske erklärte, was die berufliche Anerkennung konkret bedeutet: die formale und inhaltliche Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf. Dabei führte sie die relevanten Bedingungen für die Anerkennung detailliert auf.
Friske betrachtete den Prozess der Antragstellung ausführlich: Zunächst müssen der Referenzberuf geklärt und das Verfahren sowie die Zuständigkeit identifiziert werden. Alle erforderlichen Dokumente müssen vorliegen, bevor der Antrag auf Anerkennung gestellt werden kann.
Hilfe bei diesem Prozess bieten verschiedene Beratungsstellen. Dazu gehören das Informationsportal "Make it in Germany", die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland, die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit, ProRecognition, das IQ-Netzwerk und das Informationsportal der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland".
"Anerkennung in Deutschland" informiert Fachkräfte in elf Sprachen über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Im Anerkennungs-Finder erfahren Fachkräfte wichtige Details zum Verfahren und der Profi-Filter bietet Fachleuten eine Übersicht zu Berufen, zuständigen Stellen und Reglementierungen.
Das BIBB setzt das Portal im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um.
Antragstellung
Im weiteren Verlauf des Seminars behandelte Friske den Prozess der Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, der je nach deutschem Referenzberuf variieren kann. Vor der Antragstellung muss der passende Referenzberuf geklärt werden, um den Antrag korrekt einreichen zu können. Dabei ist zu beachten, ob der Referenzberuf auf Bundes- oder Landesebene geregelt ist.
Die Bearbeitungsdauer für das Verfahren der beruflichen Anerkennung ist gesetzlich festgelegt und kann bis zu vier Monate betragen. Einen Überblick über die möglichen Kosten lassen sich über den Anerkennungs-Finder recherchieren. Für die entstehenden Kosten können finanzielle Förderungen in Anspruch genommen werden.
In der Beratungssituation ist es besonders wichtig, ein klares Erwartungsmanagement zu etablieren. Die zuständige Stelle setzt Fristen, die die Antragstellenden unbedingt beachten müssen. Während des gesamten Verfahrens sollten Beratende außerdem sowohl sprachlich als auch fachlich kompetent vermitteln, um eine reibungslose Kommunikation mit der zuständigen Stelle zu gewährleisten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren liegt bei verschiedenen Stellen auf Bundes-, Landes-, Kommunal- oder Kammer-Ebene.
In einer interaktiven Fallstudie suchten die Teilnehmenden der Online-Schulung mit Hilfe des Profi-Filters die zuständige Stelle und ermittelten die Kosten für eine bestimmte Person und einen bestimmten Beruf.
Praxisnahe Fragen aus dem Beratungsalltag griff Katrin Friske unmittelbar auf. So diskutierte die Gruppe unter anderem, wie in der Beratung damit umzugehen ist, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden können, weil diese zum Beispiel verloren gegangen oder nicht zugänglich sind. Eine weitere Frage betraf die Möglichkeit, ob ein ausländischer Hochschulabschluss auch als Berufsqualifikation anerkannt werden kann.
Gleichwertigkeitsbescheid
Ein weiteres Thema war der Prozess nach der Antragstellung.
Katrin Friske erläuterte, dass Antragstellende durch einen amtlichen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens informiert werden. Die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation und bestätigt die vollständige Gleichwertigkeit. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, erfolgt keine oder nur eine teilweise Anerkennung.
Diese Unterschiede zwischen der ausländischen Qualifikation und der deutschen Referenzqualifikation können durch das Absolvieren von Ausgleichsmaßnahmen behoben werden. In diesem Fall empfahl die Referentin, in der Beratung statt des Begriffs "Defizitbescheid" den Begriff "Feststellungsbescheid" zu verwenden, da es nicht um Defizite in der Ausbildung geht, sondern um die Feststellung von wesentlichen Unterschieden im Vergleich zur deutschen Qualifikation.
Sonderfall: Anerkennung akademischer Abschlüsse
Die Schulung schloss mit einem Exkurs zur Anerkennung von akademischen Abschlüssen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Katrin Friske stellte hier zwei Möglichkeiten vor: Zum einen gibt es den kostenfreien Auszug aus der anabin-Datenbank, die eine landespezifische Online-Recherche nach akademischen Bildungsinstitutionen und Bildungsabschlüssen ermöglicht. Zum anderen gibt es die individuelle Zeugnisbewertung durch die ZAB. Diese erfolgt auf digitalem Antragsweg und ist kostenpflichtig.
Fazit
Insgesamt besteht weiterhin ein hoher Informationsbedarf zu allen Fragen der Anerkennung.
Aus Sicht der Teilnehmenden sind die Verfahren für ausländische Fachkräfte nicht einfach zu verstehen und es bedarf eines hohen Beratungsaufwands schon vor der Antragstellung, um Fehler zu vermeiden, die im schlimmsten Fall zur Nicht-Bearbeitung oder Ablehnung führen können.
Ein weiterer schwieriger Punkt ist nach Meinung der Gruppe, aus dem Ausland die zuständige Stelle herauszufinden. So muss man zum Beispiel die Bundesländer und Regionen kennen, um die verschiedenen Zuständigkeiten erfassen zu können.
Link
Anerkennung in Deutschland: Schulungen für Beraterinnen und Berater
Feedback aus der Gruppe
wie immer interessant aufgemacht, aktuell, motivierend
Eine sehr informative Veranstaltung, die einen guten Überblick über die Basics des Anerkennungsprozesses gegeben hat. Offene Fragen wurden beantwortet, vielen Dank!
Fragen, Vorschläge, Erfolgsbeispiel ?
iMOVE hat das Thema Fachkräftegewinnung aus dem Ausland weiterhin im Fokus.
Haben Sie Fragen oder Vorschläge, welche Themen für Sie besonders interessant sind? Dann schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne veröffentlichen wir auch Ihr Erfolgsbeispiel. Ihr Kontakt ist Kristine Faenger.
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