Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.imove-germany.de veröffentlichte Webseite vom Arbeitsbereich iMOVE im Bundesinstitut für Berufsbildung (kurz: iMOVE im BIBB).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite und unsere mobile Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Weiterführende Links für diesen Abschnitt:

www.imove-germany.de

Richtlinie (EU) 2016/2102

Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Y1 Digital AG am 27.05.2024 vorgenommenen Bewertung nach Standard WCAG 2.1 und Punkt aus WCAG 2.2. (WCAG: Web Content Accessibility Guidelines, WCAG sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte).

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Anbieter-Datenbank ⇒ Matrix-Suchfunktion (englischsprachig)

  • Problematik: Die Suchfunktion ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar und nicht barrierefrei umgesetzt.
  • Einschränkungen: Teilweise unzureichende Tastaturbedienung, keine konsistente semantische Struktur, mangelnde Statusübermittlung.
  • Alternative: Eine barrierefreie Suchseite mit identischen Ergebnissen ist verlinkt und nutzbar.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 1.3.1 Information und Beziehungen
  • 2.1.1 Tastatur
  • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
  • 3.1.2 Sprache von Teilen
  • 4.1.2 Name, Role, Value

Kooperationsbörse ⇒ Kartendarstellung (Google Maps)

  • Problematik: Die interaktive Karte zur Filterung der Angebote ist nicht barrierefrei (grafisch, interaktiv, nicht beschriftet).
  • Alternative: Gleichwertige, barrierefreie Filterung per Dropdown.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte
  • 2.1.1 Tastatur
  • 2.4.4 Zweck von Links (im Kontext)
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert

Hauptmenü (Navigation)

  • Problematik: Navigation ist grundsätzlich per Tastatur möglich, aber Statusangaben (z. B. aktiv/fokussiert) werden nicht konsistent übermittelt.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 2.4.3 Fokus-Reihenfolge
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert

Startseiten-Slider/Karussell

  • Problematik: Tastaturbedienung möglich, aber Screenreader-Kompatibilität eingeschränkt. Keine zuverlässige Ansage der aktiven Folie oder Gesamtanzahl.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 1.3.1 Information und Beziehungen
  • 2.1.1 Tastatur
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert
  • 4.1.3 Statusmeldungen

Unzureichende Screenreader-Rückmeldungen bei dynamischen Inhalten

  • Problematik: Änderungen oder Rückmeldungen werden nicht zuverlässig an Screenreader übermittelt. Beispiele:
  • Keine Rückmeldung bei Suchtreffern
  • Keine Rückmeldung bei Blättern im Karussell
  • Keine Rückmeldung beim Absenden von Formularen
  • Keine Rückmeldung über Filterwirkungen (z. B. Newsübersicht)
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 4.1.3 Statusmeldungen

Formular zum Bestellen und Downloaden von Publikationen

  • Problematik: Links und Formularfelder für den Download oder die Bestellung von Publikationen geben dem Screenreader keine ausreichenden Informationen, insbesondere nicht den Dokumentennamen oder das Dateiformat (z. B. PDF, DOCX). Dadurch ist die Nutzung für assistive Technologien erschwert.
  • Es ist geplant, das Formular 2026/2027 zu löschen, da Publikationen ab sofort nicht mehr gedruckt werden. Es werden nur noch die gedruckten Publikationen aus dem Bestand versendet.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte
  • 2.4.4 Zweck von Links (im Kontext)
  • 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert

Nicht-Web-Dokumente in nicht-lateinischen Schriftbildern

  • Problematik: Während Publikationen mit lateinischem Schriftbild in der Regel barrierefrei angeboten werden, gilt dies nicht für Dokumente in Sprachen mit nicht-lateinischen Schriftbildern (z. B. Arabisch, Chinesisch). Die zur Verfügung stehenden Prüf- und Erstellungswerkzeuge bei iMOVE im BIBB unterstützen diese Schriftarten nicht zuverlässig. Diese Dokumente stehen daher nicht in barrierefreier Form Verfügung.
  • Nicht erfüllte Erfolgskriterien (EN 301 549):
  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte
  • 1.3.1 Information und Beziehungen
  • 3.1.1 Hauptsprache der Seite
  • 3.1.2 Sprache von Teilen
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert

(Hinweis: Die WCAG 2.1 selbst gilt formal nur für Webinhalte – die EN 301 549 schließt jedoch auch elektronische Dokumente mit ein.)

Veraltete Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

  • Problematik: Die Inhalte in Deutscher Gebärdensprache wurden zuletzt 2020 aktualisiert. Der aktuell eingebundene DGS-Film („Navigation und Inhalte“) ist aufgrund technischer und inhaltlicher Weiterentwicklungen nicht mehr aktuell.
  • Eine Neuaufnahme ist für den Zeitraum 2025/2026 im Nachgang einer Überarbeitung der Portal-Usability geplant.
  • Ggf. daher nicht erfüllte Erfolgskriterien (WCAG 2.1/BITV 2.0):
  • 1.2.6 Gebärdensprache (prerecorded)
  • 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (prerecorded) (wenn für andere Sprachen relevant)
  • 3.1.3 Ungewöhnliche Wörter (optional, wenn Begriffe im Video nicht erklärt werden)

Weiterführender Link für diesen Abschnitt

BITV 2.0

Wir bemühen uns kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit. Unter anderem sind Kosten und personelle Ressourcen Faktoren, die das leider verzögern können. Neue Inhalte werden in der Regel barrierefrei oder mit einer barrierefreien Alternative bereitgestellt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde 2020 erstellt und am 30.07.2025 zuletzt aktualisiert.

Barrieren melden

Sie können uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen über folgenden Kontakt mitteilen:

Bundesinstitut für Berufsbildung
iMOVE: Training – Made in Germany
Internetredaktion
Anke Köller
Friedrich-Ebert-Allee 114-116
53113 Bonn

Telefon Zentrale: 0228 107-0

Barrieren per eMail an Anke Köller melden

Kontaktformular aufrufen und Barrieren melden

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.