China verschärft Regulierung von Vermittlungsdiensten bei Ein- und Ausreise

Die vom chinesischen Staatsrat im Juli erlassenen "Vorschriften zur Verwaltung der Ein- und Ausreise" treten am 15. September 2026 in Kraft. Sie ersetzen nicht das bereits 2013 verabschiedete Gesetz zur Verwaltung der Ein- und Ausreise, sondern präzisieren und ergänzen dessen Bestimmungen.

Neben den Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheit chinesischer Staatsangehöriger bei Auslandsreisen und der Verwaltung ausländischer Staatsangehöriger bei ihrer Einreise nach China sollen die neuen Vorschriften insbesondere auch gegen Missstände im Bereich der Ein- und Ausreisevermittlungsdienste vorgehen. Dazu zählen unter anderem Agenturen, die Dienstleistungen rund um ein Studium oder eine Beschäftigung im Ausland anbieten.

Neue Registrierungspflicht für Vermittlungsstellen

China hatte 2018 die Zulassungspflicht für private Vermittlungsagenturen im Bereich der Ein- und Ausreise abgeschafft. Daraufhin stieg die Zahl dieser Agenturen deutlich an. Der erleichterte Marktzugang führte jedoch auch zu zahlreichen Problemen, darunter irreführende Werbung, gefälschte Dokumente und Kontoauszüge sowie die Vermittlung illegaler Beschäftigungen oder anderer Aktivitäten, die unter dem Deckmantel eines Auslandsstudiums angeboten wurden. Die neuen Vorschriften reagieren unmittelbar auf diese Missstände.

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines Registrierungs- beziehungsweise Meldeverfahrens für Vermittlungsstellen. Einrichtungen und Einzelpersonen, die beispielsweise bei der Beschaffung von Unterlagen oder der Abwicklung von Verwaltungsverfahren unterstützen, müssen sich bei den örtlich zuständigen Einwanderungsbehörden registrieren lassen.

Neu gegründete Agenturen müssen diese Registrierung innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Gründung vornehmen. Bereits bestehende Agenturen haben die Registrierung bis zum 14. Dezember 2026 nachzuholen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechende Dienstleistungen erbringen, müssen von ihrer jeweiligen Arbeitgeberagentur gemeldet werden.

Darüber hinaus legen die Vorschriften bestimmte Voraussetzungen für die Tätigkeit als Vermittlungsstelle fest. Dazu gehören qualifiziertes Personal, geeignete Geschäftsräume und ausreichende finanzielle Mittel. Die Person, die die gesetzliche Vertretung ist, darf nicht wegen vorsätzlich begangener Straftaten vorbestraft sein. Auch die Beschäftigten dürfen keine Vorstrafen wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit oder wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Grenzverwaltung aufweisen.

Verbotene Geschäftspraktiken und Beschränkungen

Zu den ausdrücklich untersagten Handlungen gehören unter anderem:

  • falsche oder übertriebene Werbung,
  • die Bereitstellung gefälschter Unterlagen oder die Unterstützung bei deren Verwendung,
  • die rechtswidrige Beantragung oder Bearbeitung von Visa und Aufenthaltstiteln,
  • die Weitergabe oder der Verkauf von Kundendaten sowie
  • eine Tätigkeit außerhalb des registrierten Geschäftsfelds.

Bemerkenswert ist zudem, dass Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz im Ausland innerhalb Chinas nicht unmittelbar Ein- und Ausreisevermittlungsdienste anbieten dürfen. In China rechtmäßig gegründete Unternehmen mit ausländischer Beteiligung dürfen solche Dienstleistungen hingegen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erbringen.

Was die neuen Regeln für Studierende bedeuten

Für Personen, die regulär ein Studium im Ausland aufnehmen möchten, bringen die neuen Vorschriften grundsätzlich keine zusätzlichen Belastungen mit sich. Sie richten sich nicht gegen die Studierenden, sondern vor allem gegen bislang unregulierte Vermittlungsagenturen.

Ab dem 15. September können Familien überprüfen, ob eine Agentur bei den zuständigen Einwanderungsbehörden registriert ist. Agenturen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen oder gegen die neuen Vorschriften verstoßen, sollen schrittweise aus dem Markt gedrängt werden.


Link zu den Vorschriften

Vorschriften des chinesischen Staatsrats zur Verwaltung der Ein- und Ausreise (Chinesisch)


Quelle: iMOVE-Kontaktstelle China, 23.09.2026