Kritik an Arbeitsbedingungen in arabischen Golfstaaten wächst

Die rasante Entwicklung am Golf während der letzten Jahrzehnte wäre ohne Millionen billiger Arbeitskräfte aus Asien unmöglich gewesen. In Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten stellen die Einheimischen weniger als 10 Prozent der Erwerbstätigen, bei schweren körperlichen Tätigkeiten gibt es nahezu keine "Locals". Die meisten Ausländer sind angelernt mit dem Bausektor als größtem Arbeitgeber. Die internationale Kritik an den Arbeitsbedingungen wird immer lauter.

Die Kritik an der Lage der Gastarbeiter in den GCC-Staaten (Gulf Cooperation Council) aus Asien und Afrika bezieht sich weniger auf deren geringe Löhne. Vielmehr geht es um lange Arbeitszeiten ohne hinreichende Pausen auch bei Temperaturen von über 40 Grad, fehlende oder nicht eingehaltene Sicherheitsstandards, Vertragsbrüche durch die Arbeitgeber - die weniger zahlen und längere Arbeitszeiten fordern als vereinbart -, die Unterbringung in unwürdigen Gemeinschaftsunterkünften sowie um mangelhafte Verpflegung. Hinzu kommt die hohe Abhängigkeit der Ausländer von ihren Arbeitgebern aufgrund des Kafala-Rechts (Sponsorensystem).

Das Kafala-Recht gilt in der GCC-Region in unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Ausprägungen. Es kann bedeuten, dass vieles nur mit schriftlicher Genehmigung des Sponsors (Kafeel) möglich ist, etwa zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, das Land zu verlassen, einen Führerschein zu erwerben, ein Auto zu kaufen, eine Wohnung anzumieten oder ein Bankkonto zu eröffnen. Vielfach behält der Sponsor den Pass seiner Beschäftigten ein.

 

Diskussionen um Abschaffung des Sponsorensystems

 

Seit langen gibt es Diskussionen über die Abschaffung des Kafala-Systems, das häufig als moderne Form der Sklaverei bezeichnet wird. Bahrain hat 2009 die Sponsorenschaft des Arbeitgebers abgeschafft, Sponsor ist jetzt eine Behörde. In Kuwait wurde 2011 das Kafala-Recht liberalisiert.

Saudi-Arabien hat 2013 auf eine harte Linie umgeschaltet, nach einer langen Phase eines eher lockeren Umgangs mit bestimmten Regeln seines Kafala-Rechts, insbesondere der Bestimmung, dass Ausländer ausschließlich für ihren Kafeel arbeiten dürfen. Von April bis Anfang November 2013 hatten die Behörden Ausländern ohne korrekte Papiere die Möglichkeit gegeben, straffrei ihren arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Status zu korrigieren oder das Land zu verlassen.

Nach saudi-arabischen Angaben haben in dem Siebenmonatszeitraum 4 Millionen Ausländer ihren Status legalisieren lassen, etwa 1 Million sollen während der Amnestieperiode ausgereist sein. Im Rahmen der seit Anfang November 2013 laufenden systematischen Razzien gegen Ausländer ohne einen Kafala-konformen Aufenthaltstitel wurden bislang über 250.000 Menschen des Landes verwiesen, so das Innenministerium. Die Regierung hat erklärt, die Kontrollen würden auch zukünftig konsequent fortgesetzt, es werde keine Rückkehr zu nur gelegentlichen Stichproben geben.

Das Kafala-System betrifft aber nicht nur die Beschäftigten im Niedriglohnsektor, sondern auch ausländische Fach- und Führungskräfte. Kritische Beobachter nennen dabei etwa Beispiele aus Katar. So sei - wie Kenner der Region berichten - Nasser Beydoun, ehemaliger CEO (Chief Executive Officer) der Wataniya Restaurants Group, fast zwei Jahre an der Ausreise in sein Heimatland USA gehindert worden, weil sein Sponsor Rückzahlungs-/Schadenersatzforderung in Höhe von 13 Millionen US-Dollar habe durchsetzen wollen.

In diesem Fall half das Kafala-System die in Katar (und anderen GCC-Ländern) geltende Regelung durchzusetzen, wonach auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ein Verlassen des Landes untersagt werden kann. Wie es weiter heißt, sei Beydoun nach Ende seiner Tätigkeit für Wataniya im November 2009 nicht nur die Ausreise verweigert worden, Wataniya habe ihm auch nicht den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erlaubt. Erst im Oktober 2011 habe Beydoun zu seiner Familie nach Dearborn (Michigan) ausreisen können.

Ein jüngst international bekannt gewordenes Beispiel für die Auswirkungen des Kafala-Systems sei auch der algerisch-französische Fußballprofi Zahir Belounis. Sein Sponsor, Katars Militärsportclub Al Jaish, gegen den Belounis im Februar 2013 Forderungen wegen nicht gezahlter Bezüge erhoben hatte, blockierte monatelang seine Ausreise. Infolge internationalen Drucks wurde schließlich im November 2013 ein "Exit Visa" erteilt.

Ähnlich wie Belounis sei es dem marokkanischen Spieler Abdeslam Ouaddou ergangen, der jetzt die Rechtmäßigkeit seiner Gehaltsforderungen gegen Katars Lekhwiya Sports Club vom Schiedsgericht der FIFA [Fédération Internationale de Football Association; Internationale Föderation des Verbandsfußballs] bestätigt bekam. Quaddou musste 17 Monate auf die Ausreisegenehmigung warten. Der Verein hatte ihm zuvor angeboten, bei Verzicht auf seine Gehaltsansprüche die Ausreise zu ermöglichen. Erst Quaddous Ankündigung, sich an Menschrechtsorganisationen zu wenden, bewegte 2013 den Club, ein "Exit Visa" zu beantragen.

 

Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor

 

Beobachter erwarten, dass das Kafala-System mittelfristig in allen GCC-Staaten stark eingeschränkt oder ganz abgeschafft wird. Dies bedeutet allerdings nicht automatisch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor. Ohne die Einführung hinreichender arbeitsrechtlicher Standards, deren Einhaltung der Staat sicherstellt, dürfte sich die Lage der Wanderarbeiter nicht wesentlich verbessern.

Die Daten zur Arbeitsmarktstruktur in den sechs GCC-Staaten sind lückenhaft, inkonsistent oder veraltet. Die Zuverlässigkeit der Zahlen ist oft zweifelhaft, was alle nachfolgenden Daten relativiert.

Die Größe des Niedriglohnsektors in den GCC-Staaten lässt sich aufgrund vorliegender Bevölkerungs- und Arbeitsmarktdaten auf 12 Millionen bis 15 Millionen Wanderarbeiter, vorwiegend aus Asien, schätzen. Im gesamten GCC-Raum lebten 2013 über 24 Millionen Ausländer. Da ein Großteil der Ausländer ohne Familie kommt, schätzen Beobachter bei ihnen die durchschnittliche Erwerbsquote auf mindestens 70 Prozent und den Anteil der "Low Wage"-Arbeiter an der gesamten ausländischen Erwerbsbevölkerung auf 70 bis 80 Prozent.

Statistische Angaben über die in den einzelnen GCC-Staaten gezahlten Löhne sind dürftig. Beobachter gehen bei angelernten ausländischen Arbeitern von einem durchschnittlichen Monatslohn von 250 bis 350 US-Dollar aus. So erhält beispielsweise ein Bauarbeiter in Saudi-Arabien monatlich etwa 1.200 S.Rl. (Saudi-Riyal; 320 US-Dollar), für einfachere Tätigkeiten (Reinigungskräfte etc.) können es auch deutlich weniger als 1.000 S.Rl. (267 US-Dollar) sein. Als Nebenleistungen werden in der Regel eine Unterbringung in einer Sammelunterkunft, der Transport zur Arbeitsstätte, eine (Teil)Verpflegung und eine medizinische Erstversorgung in Notfällen sowie Heimatflüge bei längeren Einsätzen gewährt. Die Sponsoren sind häufig auch verpflichtet, die Rekrutierungskosten der eingeschalteten Personalvermittler, Visagebühren und die Reisekosten bei Vertragsantritt und -ende zu übernehmen.

 

Katar im Fokus

 

Die Arbeitsbedingungen der asiatischen Wanderarbeiter in der GCC-Region waren auch in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand internationaler Kritik. Die aktuelle Diskussion wurde wesentlich durch den Mitte 2012 von Human Rights Watch (HRW) veröffentlichten Bericht "Building a Better World Cup - Protecting Migrant Workers in Qatar Ahead of FIFA 2022" angestoßen. Nachdem 2013 die International Trade Union Confederation (ITUC) und der "Guardian" neue Daten über die hohe Zahl tödlicher Arbeitsunfälle unter nepalesischen Arbeitern in Katar veröffentlichte, hat sich die internationale Kritik verstärkt.

Gemäß der katarischen Statistik hatten die Ausländer 2012 einen Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 94 Prozent. Die einheimischen Erwerbstätigen waren zu 91 Prozent (0,07 Millionen) im öffentlichen Sektor tätig, ihr Anteil an der Beschäftigung im Privatsektor betrug weniger als 1 Prozent. Das durchschnittliche Einkommen im Privatsektor gibt die Statistik für 2012 mit umgerechnet 1.496 US-Dollar pro Monat an. In der staatlichen Verwaltung sind es hingegen durchschnittlich 6.034 US-Dollar, wobei die dort beschäftigten Katarer (2012: 58.769) deutlich mehr erhalten als die in der staatlichen Verwaltung tätigen Ausländer (52.883). Der Einkommensdurchschnitt bei den Katarern dürfte bei monatlich über 10.000 US-Dollar liegen.

Die katarische Statistik zu den Durchschnittseinkommen nach Tätigkeits- beziehungsweise Ausbildungsgruppen gibt an, dass 2012 etwa  Prozent der Beschäftigten (0,94 Millionen) pro Monat durchschnittlich weniger als 1.100 US-Dollar verdienten, darunter nur 273 Katarer. Der nach Beschäftigtenzahl mit großem Abstand führende Wirtschaftszweig ist die Baubranche, wo nach offiziellen Angaben 2012 nur 709 Katarer, aber fast 500.000 Ausländer beschäftigt waren. Das monatliche Durchschnittseinkommen im Bausektor wird für 2012 mit 1.089 US-Dollar ausgewiesen.

Beobachter zweifeln diese Zahlen aber an. HRW führte 2012 eigene Befragungen durch mit dem Ergebnis, die Bauarbeiter hätten für neun bis elf Stunden schwerer Tätigkeit 8 bis 11 US-Dollar verdient, als niedrigster Wert wurden 6,75 US-Dollar/Tag genannt. Bei der im Niedriglohnsektor üblichen Sechstagewoche ergibt das ein Monatseinkommen von unter 200 bis etwa 300 US-Dollar.

Die niedrigen Löhne stehen allerdings nicht im Vordergrund der internationalen Diskussion. Kritisiert werden vielmehr vertragswidrige Kürzungen und die verzögerte Auszahlung der Löhne, nicht vergütete Überstunden, fehlende Ruhepausen, mangelhafte Sicherheitsstandards, unzureichende Verpflegung und die Unterbringung der Arbeiter in unwürdigen Sammelunterkünften. Auch über Misshandlungen wird berichtet. Von den 2012 in Katar lebenden 1,6 Millionen Ausländern waren etwa 1,1 Millionen in Sammelunterkünften untergebracht.

Einer Forderung der FIFA entsprechend präsentierte Katar am 11.2.14 ein 50-seitiges Dokument (Workers' Welfare Standards) über eingeleitete und geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter, die für Projekte der Fußball-Weltmeisterschaft beschäftigt sind. FIFA und Menschenrechtsorganisationen bewerten die in dem Dokument formulierten Standards zwar als Schritt in die richtige Richtung, gleichzeitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass viele der Standards bereits heute geltendes Recht sind, es aber weiterhin an der Umsetzung mangelt.

Als Standards gelten in dem Dokument unter anderem eine Sechstagewoche mit maximal 48 Stunden und drei Wochen bezahlter Urlaub. Falls pro Woche kein arbeitsfreier Tag gewährt wird, sind die Überstunden zu vergüten. Der siebte Arbeitstag würde den Wochenlohn um etwa 8 bis 12 US-Dollar erhöhen. Löhne sollen pünktlich gezahlt werden, Beschwerden von Arbeitnehmern sollen "straffrei" bleiben, die Arbeiter sollen ihre Pässe behalten dürfen, eine "angemessene Unterkunft" ist zu stellen. Große Unternehmen (ab 3.500 Mitarbeiter) müssen einen "Worker Welfare Officer" benennen.

Die Standards enthalten keine besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen für die heißen Sommermonate. Auch werden keine Sanktionen bei Verstößen genannt. Ein Knackpunkt ist zudem, dass die "Workers' Welfare Standards" nur für die unter direkter Kontrolle der FIFA beziehungsweise des katarischen "FIFA 2022 Supreme Committee for Delivery and Legacy" durchgeführten Projekte (Sportstätten) zugesichert werden. Sie gelten nicht für das deutlich größere Projektvolumen der im Vorfeld der Weltmeisterschaft durchgeführten Infrastruktur- und Städtebauvorhaben.

Die ITUC hat darauf hingewiesen, dass ausländische Beschäftigten wesentliche Arbeitnehmerrechte weiterhin nicht bekommen: Die Entrechtung durch das Kafala-System bestehe weiter, und die Bildung von Arbeitnehmerorganisationen und einer kollektiven Interessenvertretung bleibe verboten. Vor dem Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments erklärte mit Blick auf Katar am 13.2.14 Theo Zwanziger, FIFA-Exekutivmitglied und Beauftragter für die FIFA 2022, in der Menschenrechtsfrage gebe es keine Zeit mehr. ITUC-Generalsekretär Sharan Burrow sprach vor dem Ausschuss von einem "Sklavensystem".

 

Probleme auch in anderen Golfstaaten

 

Auch wenn derzeit vor allem Katar aufgrund der Weltmeisterschafts-Projekte unter internationaler Beobachtung steht, stelle sich die Situation der 11 Millionen bis 14 Millionen Wanderarbeiter in den anderen GCC-Staaten - so betonen Kenner der Region - ebenfalls kritisch dar. Angesichts des im November 2013 erteilten Zuschlags für die Ausrichtung der Expo 2020 muss sich Dubai auf verstärkte internationale Aufmerksamkeit einstellen. Beobachtern zufolge sind die Arbeitsbedingungen in Dubai allerdings etwas besser als in Katar.

HRW schreibt im aktuellen "World Report" vom Januar 2014, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hätten trotz jahrelanger Kritik nicht die rechtlichen und regulatorischen Mängel beseitigt, die Ausbeutung und Zwangsarbeit ermöglichten. Genannt werden hohe, von den Wanderarbeitern zu tragende Kosten der Personalvermittlung, die Konfiszierung der Pässe, das Kafala-System und das Organisations- und Streikverbot.

Im Mai 2013 hätten die Behörden auf einen Streik für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen mit der Abschiebung von 200 Arbeitern reagiert. Bestreikt wurden einige Baustellen der Arabtec, der größten VAE-Baufirma (36.000 Mitarbeiter). Betroffen waren unter anderen Arbeiten am Flughafen Dubai. Pressemeldungen zufolge erhöhte Arabtec im September 2013 die Bezüge seiner Mitarbeiter um 20 Prozent, Bauarbeiter erhalten jetzt zwischen 190 und 230 US-Dollar pro Monat.

Die letzten umfassenderen Angaben zu Beschäftigtenzahlen liefert das Emirat Dubai für 2011. Demnach lag die Gesamtbeschäftigung bei 1,33 Millionen, der Anteil der Einheimischen betrug 4 Prozent (0,05 Millionen). Im Bausektor waren 0,4 Millionen Ausländer und gerade einmal 255 Emiratis beschäftigt, und in der verarbeitenden Industrie kamen auf 0,2 Millionen Ausländer nur 1.585 Einheimische.

Im ölreichen Abu Dhabi setzte sich 2011 die erwerbstätige Bevölkerung aus 1,29 Millionen Ausländern und 0,12 Millionen Inländern (Anteil: 8 Prozent) zusammen.

Unter Beschuss geriet Abu Dhabi wegen der schlechten Arbeitsbedingungen auf Saadiyat Island, wo verschiedene internationale Prestigeprojekte entstehen (Louvre, British Museum/Zayed National Museum, Guggenheim, Campus der New York University). Verantwortlich für die Entwicklung der Saadiyat Island ist die staatliche Tourism Development and Investment Company (TDIC). Im Dezember 2013 hat die von der TDIC beauftragte Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) eine Besserung der Verhältnisse "attestiert". Ein am 22.12.13 im "Guardian" veröffentlichter Bericht teilt diese Einschätzung allerdings nicht.

Die Arbeits- und Lebensbedingungen in Saudi-Arabien, Kuwait und Bahrain werden von Beobachtern im Vergleich zu Katar als nicht signifikant besser bezeichnet. Die Lage der Wanderarbeiter in Oman ist hingegen bislang kaum in die Kritik geraten.

In Saudi-Arabien sind derzeit etwa 9 Millionen Gastarbeiter tätig (Schätzung). Die lückenhafte und inkonsistente Arbeitsmarktstatistik weist die Beschäftigung im Bausektor mit insgesamt 1,7 Millionen aus (2013), davon nur 0,1 Millionen Einheimische. Nach Angaben des Arbeitsministeriums waren 2012 im Privatsektor 8,5 Millionen Personen tätig, der Anteil der Ausländer betrug 87 Prozent (7,4 Millionen). Weitere 1,9 Millionen Ausländer waren in Privathaushalten als Haushaltshilfen, Fahrer, Gärtner und so weiter beschäftigt. Die Zahl der Ausländer ist seit 2013 aufgrund der neuen Saudisierungspolitik rückläufig.

Recht gut ist die Datenlage zur Arbeitsmarktstruktur in Kuwait. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dort 2012 auf insgesamt 2,25 Millionen, davon waren 1,89 Millionen Ausländer. Gemäß der kuwaitischen Statistik arbeiteten 63 Prozent der Ausländer in der Privatwirtschaft und 30 Prozent als Haushaltshilfen, die restlichen 7 Prozent im öffentlichen Sektor. Von den ausländischen Beschäftigen werden über 80 Prozent (1,6 Millionen) als "unskilled" eingestuft. In Kuwait betrug 2012 die Erwerbsquote unter der ausländischen Bevölkerung 72 Prozent.

Oman meldet für 2013 einen deutlichen Anstieg der beschäftigten Ausländer um 13 Prozent auf 1,53 Millionen, davon kamen 0,6 Millionen aus Indien, 0,5 Millionen aus Bangladesch und 0,2 Millionen aus Pakistan. Fast zwei Drittel der Ausländer hatten keinen Schulabschluss, weniger als 7 Prozent eine Hochschulausbildung. Die Zahl der in Oman lebenden deutschen Expats gibt das Arbeitsministerium mit weniger als 400 an. In der Privatwirtschaft gab es 1,25 Millionen Ausländer, etwa 0,22 Millionen waren in privaten Haushalten tätig und 0,06 Millionen im öffentlichen Sektor. Die Bauwirtschaft beschäftigte 0,6 Millionen Ausländer. Bei der Public Authority for Social Insurance waren 0,18 Millionen (2013) in der Privatwirtschaft tätige Omaner registriert, der staatliche Sektor beschäftigte geschätzte 0,19 Millionen Omaner.

In Bahrain lag 2013 der Ausländeranteil an der Erwerbsbevölkerung bei 74 Prozent, so die offiziellen Angaben. Die Gesamtzahl der Beschäftigten betrug 0,72 Millionen, davon waren 0,53 Millionen Ausländer. Der Statistikbehörde zufolge verdienten 2012 fast 60 Prozent der Ausländer monatlich weniger als 266 US-Dollar. In der Bauwirtschaft arbeiteten 0,12 Millionen Ausländer und 0,01 Millionen Einheimische.


Quelle: GTAI Germany Trade and Invest, 21.02.2014