Förderung Berufsbildungsexport deutscher Anbieter - BMBF-Bekanntmachung

Deutsche Anbieter von Aus- und Weiterbildung sollen bei der Erschließung von internationalen Kooperationsmöglichkeiten und des damit verbundenen Marktpotenzials gefördert werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte jüngst eine entsprechende Förderbekanntmachung.

Weltweit gelten Bildung und Wissen, und besonders die berufliche Bildung, als Motor für wirtschaftliches Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Stabilität.

Viele Länder sind im Rahmen ihrer eigenen Bildungssysteme noch nicht in der Lage, den bestehenden und noch zunehmenden Qualifizierungsbedarf auf hohem Niveau zu decken.

Die Nachfrage und damit das Potenzial internationaler Bildungsmärkte sind daher enorm, insbesondere im Bereich der Berufsbildung. International besteht dabei ein großes Interesse, von den Kompetenzen und Stärken Deutschlands im Bereich der beruflichen Bildung zu profitieren.

In einer globalisierten, in zunehmendem Maße wissensbasierten Welt ist Bildungsexport ein Zukunftsmarkt mit großer Dynamik. Die deutschen Bildungsexporte belaufen sich auf rund 9,4 Millarden Euro.

Für Deutschland bietet diese Situation viele Chancen:

Ein direkter wirtschaftlicher Nutzen ist durch den Export von Dienstleistungen der deutschen Anbieter von Aus- und Weiterbildung zu erzielen. Der Export von Dienstleistungen weist eine dynamischere Entwicklung auf als der Warenexport.

Der Export von deutschen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ermöglicht zudem einen Hebeleffekt für die deutsche Industrie, da der Export von Gütern zum Beispiel im Maschinenbau oder in der Automobilindustrie oft die Existenz von gut ausgebildeten Fachkräften im Ausland zwingend voraussetzt.

Qualitativ hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung wird zunehmend ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf internationalen Märkten. Gut ausgebildete Fachkräfte bahnen somit den Weg für weitere Exporte der deutschen Industrie. Darüber erleichtern gut ausgebildete Fachkräfte im Ausland internationale Geschäftsbeziehungen für deutsche Unternehmen.

Die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung hat zudem eine sozio-ökonomische und politische Dimension und kann die Position und das gute Image Deutschlands in der Welt nachhaltig stärken.

Die Bundesregierung unterstützt daher mit der vorliegenden Förderrichtlinie Forschungsprojekte deutscher Anbieter von Aus- und Weiterbildung bei der Erschließung dieser Kooperationsmöglichkeiten und des damit verbundenen Marktpotenzials.

 

Gegenstand der Förderung

 

Im Rahmen der Förderbekanntmachung ist vorgesehen, eine begrenzte Anzahl von Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf einzelner Zielregionen, innovative Lösungen für die nachhaltige Implementierung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote in die Berufsbildungslandschaft der Zielregionen entwickeln.

Zielregionen der Verbundvorhaben sollten aufstrebende, dynamische Regionen Asiens, Osteuropas oder des arabischen und afrikanischen Raums sein.

Integraler Teil jedes Verbundvorhabens soll eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den jeweils spezifischen Erfolgsfaktoren, Hemmnissen und Gestaltungsoptionen der Internationalisierung und regionalen Implementierung der betreffenden Bildungsdienstleistungen sein.

Erwartet werden die Rezeption vorliegender Erkenntnisse der Dienstleistungsforschung und deren Weiterentwicklung im Kontext der Fragestellungen zum Export von Bildungsdienstleistungen:

 

  • Identifizierung der spezifischen Hindernisse und Hemmnisse des Exports von Aus- und Weiterbildungsangeboten als Dienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen Region, der thematischen/Branchenschwerpunkte sowie Art, Erbringungsform und Inhalt der Bildungsdienstleistung.
  • Analyse und umsetzungsorientierte Aufbereitung von Erfolgsfaktoren für den Export von Bildungsdienstleistungen hinsichtlich der jeweiligen Region, der thematischen/Branchenschwerpunkte sowie Art, Erbringungsform und Inhalt der Bildungsdienstleistung.
  • Entwicklung von transferierbaren Methoden und Instrumenten der systematischen Dienstleistungsentwicklung im Prozess der Internationalisierung von Bildungsdienstleistungen, bezogen zum Beispiel auf die Ausrichtung des eigenen Unternehmens, die Erbringungsform der Bildungsdienstleistung und das Geschäftsmodell.

 

Neben der Integration der oben genannten Schwerpunktregionen wird eine Konzentration auf Schwerpunktthemen oder -branchen erwartet.

Die Vorhaben sollten vorzugsweise zu qualifizierten Fachkräften unterhalb des akademischen Niveaus auf Facharbeiterebene sowie auf Ebene von ausgebildeten Fachkräften im Bereich des mittleren Managements führen. Die Projekte sollten die Wirtschafts-, Praxis- und Handlungsorientierung der Auszubildenden in den Mittelpunkt stellen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Die Vorhaben sollten über die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmodulen deutlich hinausgehen und deren Implementierung vor Ort enthalten. Die Implementierung muss innerhalb des Vorhabens so weitgehend erfolgen, dass nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte Fortführung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten durch die Projektpartner in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Zielregionen sichergestellt ist. Ein konkreter, zielgerichteter und entsprechend detaillierter Verwertungsplan wird erwartet.

Es ist erforderlich, dass alle notwendigen Aspekte der späteren Umsetzung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt es zu beachten, dass die notwendigen Kompetenzen zur Entwicklung, Anpassung und Implementierung von Curricula im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausreichend in den Konsortien vorhanden sind und durch entsprechende Vorarbeiten der Partner, möglichst im internationalen Umfeld, belegt werden.

 

Verfahren

 

Das Förderverfahren ist jeweils zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. Oktober und 30. April (Einreichfristen), erstmalig zum 31.10.2011, zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator durch selbigen vorzulegen.

 

  • Bitte beachten Sie unbedingt die vollständige Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hinweis

Hier handelt es sich um einen Auszug der Bekanntmachung des BMBF. Die gesamte Bekanntmachung ist auf der Internetseite des BMBF einzusehen und informiert über:

 

  1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
    1.1 Zuwendungszweck
    1.2 Rechtsgrundlagen
  2. Gegenstand der Förderung
  3. Zuwendungsempfänger
  4. Zuwendungsvoraussetzungen
  5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
  6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 
  7. Verfahren
    7.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
    7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
  8. Inkrafttreten

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 23.09.2011