Zum 1. Januar 2010 können Dienstleister zur Absicherung ihrer Auslandsforderungen ein neues Produkt der Exportkreditgarantien des Bundes nutzen. Die Leistungsdeckung schützt deutsche Dienstleister vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen und berücksichtigt dabei geläufige Geschäftsmodelle. Hierzu gehören beispielsweise Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren oder Leistungen aus Agenturtätigkeit, Beratung, Schulung oder Service.
Die Exportkreditgarantien, die im Auftrag der Bundesregierung von einem Konsortium aus der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und der PricewaterhouseCoopers AG (PwC AG) bearbeitet werden, stehen für alle deutschen Unternehmen und ihre Exportgeschäfte offen. "Die neue Leistungsdeckung berücksichtigt jedoch die spezifische Branchensituation im Dienstleistungssektor", erklärt Matthias Jost, der als Produktentwickler bei den Exportkreditgarantien die neue Absicherungsform betreut. Die Unterlagen, Antragsformulare und Informationen beziehen sich deshalb ausdrücklich auf den Export einer Dienstleistung.
Die Leistungsdeckung ist eine Absicherungsform für Forderungen aus isolierten Leistungsgeschäften. Diese konnten bislang mit einer klassischen Hermesdeckung abgesichert werden, doch wurde diese Möglichkeit nur unzureichend wahrgenommen. Die spezifische Formulierung im Hinblick auf die erbrachte Leistung und die branchenüblichen Verfahren sollen nun den Zugang zu diesem Instrument der Außenwirtschaftsförderung erleichtern.
Abgesichert werden können Dienstleistungen, die nicht mit einer konkreten Warenlieferung, einer Bauleistung oder einer Finanzdienstleistung in Zusammenhang stehen. Hierfür können die anderen Absicherungsformen der Exportkreditgarantien genutzt werden.
Entscheidend für die Absicherung mit einer Leistungsdeckung ist die Auslandswirksamkeit. Dazu muss mit einem gewerblichen, ausländischen Auftraggeber eine ausländische Forderung begründet und die Wertschöpfung im Ausland eingesetzt werden. Der überwiegende Anteil der Leistung muss deutschen Ursprungs sein. Davon ist auszugehen, wenn die Leistung weitgehend in Deutschland vorbereitet wurde oder wenn sie dem in Deutschland ansässigen Leistungserbringer als Wertschöpfung zuzurechnen ist.
Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, mittel- und langfristige Exportkreditforderungen. Im Auftrag der Bundesregierung übernehmen die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PwC AG das Management der Exportkreditgarantien.
Hermesdeckungen: Neues Angebot für Export von Dienstleistungen
Quelle: Pressemeldung Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PricewaterhouseCoopers AG vom 11.12.2009, Internet: www.agportal.de