Bildungsanbieter im Unterauftrag der GIZ – Ausschreibungs- und Vergabeverfahren

Ulrich Meinecke, Leiter iMOVE, begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn.

Tilman Nagel, Leiter Kompetenzzentrum Bildung, Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt in der Abteilung Wirtschaft, Beschäftigung und soziale Entwicklung bei der GIZ, präsentierte die GIZ und ihr Tätigkeitsspektrum.
zwei Referenten sprechen vor Teilnehmerkreis

Zusammenarbeit mit deutschen Bildungsanbietern für GIZ wichtig

Tilman Nagel stellte zunächst fest, dass es keinen geschlossenen Kreis von Auftragnehmern gibt, die GIZ-Aufträge direkt erhalten. Alle Unternehmen haben die gleiche Möglichkeit, sich auf Ausschreibungen zu bewerben oder sich durch direkte Kontaktaufnahme der GIZ vorzustellen und damit Sichtbarkeit zu erlangen.

Nagel betonte, dass die GIZ besonders an neuen Partnern interessiert ist, da diese mit neuen Ideen und Innovationen zu Projekterfolgen beitragen können.

Im Anschluss ging es um die Frage, wie eine Zusammenarbeit zwischen der GIZ und deutschen Aus- und Weiterbildungsanbietern aussieht. Dabei unterstrich Nagel, dass die GIZ gemäß des Generalsvertrags mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) dazu verpflichtet ist, geeignete Unternehmen der privaten Wirtschaft und Fachinstitute in die Durchführung einzubeziehen. Im Jahr 2015 wurde nahezu jeder zweite Euro (47,2 Prozent des Geschäftsvolumens) an Dritte vergeben, so Nagel.

Bei Projekten der beruflichen Bildung arbeitet die GIZ vorwiegend an politischen Reformprozessen mit. Dabei pflegt die GIZ eine intensive Kooperation mit Industrie- und Handelskammern, Organisationen des Handwerks und weiteren Wirtschaftsverbänden und Unternehmen sowie mit Forschungsinstitutionen, allen voran mit dem BIBB. Die GIZ schafft zudem Zugänge zu internationalen Netzwerken und Akteuren der beruflichen Bildung.

Die Berufsbildung hat aus Sicht der GIZ zwei Standbeine: Ein Standbein ist im Bereich von Bildungssystemen, hier vor allem bei der Erstausbildung. Das zweite ist die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung als Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und zu breitenwirksamem Wachstum. Für die Beschäftigungswirkung und den Beitrag zum Wirtschaftswachstum sind beide Standbeine notwendig.

Nagel erläuterte auch die Gründe, warum die GIZ mit deutschen Bildungsanbietern zusammenarbeiten möchte. Dazu gehört die Nutzung der Kompetenzen deutscher Bildungsanbieter bei der Verbesserung der Praxis- und Arbeitsmarktorientierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Kooperationsländern der Entwicklungszusammenarbeit durch die Ausrichtung an den Erfolgsfaktoren der deutschen (dualen) Berufsbildung. Denn die GIZ schätzt die jahrzehntelangen Erfahrungen der deutschen Bildungswirtschaft in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit.

Blick in den Raum auf Teilnehmerkreis

Vergabepraxis der GIZ

Julia Frölicher, Fachplanerin im Kompetenzzentrum Bildung, Berufliche Bildung und Arbeitsmarkt, ging in ihrem Beitrag auf die Vergabeverfahren der GIZ ein.

Die GIZ schreibt als öffentliche Auftraggeberin ihre Aufträge oberhalb des Schwellenwertes von 209.000 Euro entsprechend der gültigen Vergaberichtlinien der Europäischen Union europaweit aus. Die Entscheidung über eine eigene Durchführung oder eine (Teil-)Vergabe wird bereits in der Vorbereitungsphase von Vorhaben getroffen. Ausnahmen hiervon bilden kleinere Arbeitspakete, die während der Laufzeit eines Vorhabens vergeben werden. Die Beteiligung von kleineren oder "neuen" Firmen, gegebenenfalls im Konsortium mit erfahrenen Firmen, ist ausdrücklich erwünscht.

Im sogenannten Unterschwellenbereich, also bei Kleinwettbewerben unter 209.000 Euro Auftragswert, wird die Festlegung der möglichen Bieter in der Regel auf Grundlage einer begründeten Teilnehmerliste aus fünf bis acht Firmen anhand festgelegter Kriterien vorgenommen.

Zu den Kriterien gehören die fachliche und regionale Erfahrung, die Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit sowie Kapazitäten für eine weitere Unterstützung und Querschnittsthemen. Dabei soll mindestens eine qualifizierte, aber noch nicht regelmäßig beauftragte Firma benannt werden. Im Unterschwellenverfahren ist die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs oder die Einholung von Interessensbekundungen ebenfalls möglich.

Die Frage, wie ein Bildungsanbieter auf diese Teilnehmerliste gelangt, war für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars besonders interessant.

Im Oberschwellenbereich sind entsprechend der EU-Vergaberichtlinien verschiedene Verfahren möglich. Relevant für die GIZ sind vor allem das offene Verfahren (§15 VgV (Vergabeverordnung)), das nicht-offene Verfahren (§16 VgV)) sowie das Verhandlungsverfahren (§17 VgV)).

Dem nicht-offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren sind dem Hauptwettbewerb jeweils Teilnahmewettbewerbe vorgeschaltet, die anhand festgelegter kaufmännischer und fachlicher Mindestanforderungen sowie gegebenenfalls gewichteter fachlicher Kriterien ausgewertet werden.

Frölicher ging auch auf die Erstellungsformen der Fachangebote ein und machte darauf aufmerksam, dass bei größervolumigen Vergaben das Managementmodell "Capacity WORKS" bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen ist. Ebenso wird vorausgesetzt, dass das angebotene Personal entsprechend geschult ist.

Im Anschluss an den informativen Teil mit der GIZ hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, mit iMOVE Anregungen zu diskutieren, die eine gute Zusammenarbeit mit der GIZ unterstützen können. iMOVE wird die Anregungen an die GIZ übermitteln und über weiterführende Veranstaltungen mit der GIZ beraten.

Informationsquellen bei der GIZ

Beratungsstelle der GIZ
Telefon: 06196 79 2159
Fax: 0 6196 79 2269
Nahaufnahme Referent
Referent Tilman Nagel, GIZ
Referentin
Referentin Julia Frölicher, GIZ
Teilnehmerin spricht in Mikrofon
Teilnehmer spricht in Richtung Referenten
Teilnehmer spricht
Teilnehmerin spricht in Mikrofon
Teilnehmer spricht in Richtung Referenten
Teilnehmer spricht in Mikrofon