Deutsch-chinesisches Investitionsförderungs- und -schutzabkommen

Das neue deutsch-chinesische Investitionsförderungs- und -schutzabkommen ist mit Wirkung vom 11. November 2005 in Kraft getreten. Dies haben beide Staaten jetzt im Rahmen eines Notenwechsels bestätigt.

 

Das Abkommen löst die bisher geltende Vereinbarung aus dem Jahr 1983 ab und stellt die bilateralen Investitionsbeziehungen durch ein modernisiertes Rahmenwerk auf ein hohes, international übliches Schutzniveau. Neu ist insbesondere: 

 

  • Auch Holdingkonstruktionen werden in den Vertragsschutz einbezogen.
  • Beide Seiten sichern den investierenden Unternehmen grundsätzlich die Gleichbehandlung mit inländischen Unternehmen zu. Die chinesische Seite wird noch bestehende Ausnahmen von diesem Grundsatz schrittweise abbauen.
  • Der Eigentumsschutz wird durch eine Verbesserung der Entschädigungspflicht bei Enteignungen gestärkt.
  • Der freie Transfer unter anderem von Gewinnen ohne besondere Genehmigungserfordernisse wird garantiert.
  • Dem Investor wird das Recht auf Zugang zu einem internationalen Schiedsgericht wegen sämtlicher möglicher Vertragsverletzungen eingeräumt.

 

Die Bundesregierung schafft mit ihren 115 geltenden Investitionsschutzverträgen verlässliche Investitionsbedingungen für die deutsche Wirtschaft und damit einen stabilen Rechtsschutz für Auslandsinvestitionen. Das neue deutsch-chinesische Abkommen bietet eine gute Rechtsgrundlage auch für weitere deutsche Direktinvestitionen in China. Bereits jetzt liegt das Investitionsvolumen deutscher Unternehmen in China bei über 6,9 Millarden Euro. Mehr als 560 deutsche Unternehmen sind in China engagiert.

Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und -schutzabkommens ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen nicht-kommerzielle Risiken. Diese Garantien sind im Rahmen des Risikomanagements ein wesentlicher Baustein zur Risikovorsorge. Sie dienen außerdem bei der Finanzierung von Auslandsinvestitionen zur Absicherung von Bankkrediten gegen politische Länderrisiken, wodurch eine Kreditaufnahme erleichtert bzw. ermöglicht wird.

Die Bundesregierung hat bisher für deutsche Projekte in China weit über 200 solcher Garantien mit einem Gesamtumfang von über 2,6 Millarden Euro übernommen. Branchenschwerpunkte sind die chemische Industrie und der Fahrzeugbau. Darüber hinaus liegen dem Bund gut 100 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Millarden Euro zur Entscheidung vor. Das neue Abkommen mit China erleichtert künftige Garantieübernahmen, weil innerstaatliche, bisher für die Deckungsentscheidung erforderliche Genehmigungen weitgehend entfallen.


Quelle: BMWi-Pressemitteilung vom 12.01.2006