Business in Korea oder Japan: Executive Training Programme der EU für Nachwuchsmanager

65 Nachwuchsmanagern bietet die Europäische Union im Executive Training Programme (ETP) ein einjähriges, kostenloses Intensivtraining für Korea oder Japan an.
Das Programm richtet sich an junge Leute aus allen Ländern der Europäischen Union, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit eines der 25 EU-Mitgliedsstaaten
ein seit mindestens einem Jahr bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen
fundierte Englischkenntnisse
Universitätsabschluss und drei Jahre Berufserfahrung oder alternativ Fachhochschulabschluss und fünf Jahre Berufspraxis.
Die Besten werden genommen, einen Länderschlüssel gibt es nicht. Die einjährige Intensivausbildung umfasst Kurse und Inhouse-Trainings in japanischen beziehungsweise koreanischen Unternehmen. Sie sollen zum Verständnis der Geschäftskultur beitragen, begleitende Sprachkurse die Kommunikation verbessern.

Die Kosten für die Ausbildung übernimmt die EU-Kommission. Sie zahlt den Teilnehmern außerdem einen Zuschuss zu den Transport- und Lebenshaltungskosten in Höhe von 22.500 Euro. Von den entsendenden Unternehmen wird neben der Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Kontaktes zum Teilnehmer auch eine zusätzliche Beteiligung an den Lebenshaltungskosten erwartet.

Von Oktober 2006 bis Februar 2007 werden an namhaften Ausbildungsstätten in Europa fünf fünf- bis zwölftägige Sprach-Vorbereitungskurse Japanisch beziehungsweise Koreanisch und Seminare zur Geschäftskultur durchgeführt. Ab März 2007 folgt dann eine sechsmonatige Vollzeitausbildung in der jeweiligen Sprache und Geschäftskultur in Japan beziehungsweise Korea. Den Abschluss bildet ein dreimonatiges Inhouse-Training in Unternehmen vor Ort.

Themenschwerpunkte der Ausbildung:

 

  • Landestypische Organisationsstrukturen und Kommunikation
  • Konsumentenverhalten
  • Werbestrategien der Unternehmen
  • Produktionssysteme
  • Personalmanagement
  • Distributionsformen
  • Finanzwirtschaft
  • Firmenrecht und Vertragspraktiken
  • verschiedene Markteintrittsstrategien für Japan beziehungsweise Korea

 

Anforderungen an die entsendenden Unternehmen: Über die oben genannte Bezuschussung hinaus sollten die entsendenden Firmen ein starkes Interesse an Geschäftsbeziehungen mit Japan oder Korea nachweisen können, zum Beispiel durch bestehende Beziehungen oder aufgrund von Geschäftsplänen und/oder Markteinstiegsstrategien. Darüber hinaus muss das Unternehmen seinen Hauptsitz in Europa und mindestens zehn Beschäftigte haben sowie einen Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro ausweisen.


Quelle: DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag