Die größten Erleichterungen betreffen das Personal von so genannten „Repräsentanzen“, also Außenstellen, die keine eigenen Handelsgeschäfte tätigen und nur vermittelnd zwischen russischen Geschäftspartnern und ihrem Mutterhaus aktiv sind. Ihr ausländisches Personal soll bald keine russische Arbeitserlaubnis mehr brauchen.
Russland: Arbeitserlaubnis für Ausländer wird reformiert
Quelle: April-Ausgabe "Außenwirtschafts-Rundschreiben der IHK Köln", www.ihk-koeln.de