EU-Förderprogramme: Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern

Am 1. Januar 2007 ist das neue "Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen" (ICI) in Kraft getreten. Die Bereiche der Zusammenarbeit sind breit gefächert und betreffen auch den Bereich der Bildungsförderung.

Das Instrument zielt auf die Entwicklung, Verbesserung und Stärkung der Beziehungen der EU zu Ländern ab, mit denen die EU ähnliche politische und wirtschaftliche Strukturen teilt und die wichtige bilaterale Partner sind. Konkret handelt es sich um die Zusammenarbeit mit folgenden Ländern: Australien, Bahrain, Brunei, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan, Kanada, Republik Korea, Kuwait, Macau, Neuseeland, Oman, Katar, Saudi Arabien, Singapur, USA und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Bereiche der Zusammenarbeit sind breit gefächert und erstrecken sich von der Förderung von Wirtschaftspartnerschaften und -projekten über die Stimulierung bilateraler Handelsbeziehungen, Bildungsförderung, Forschungskooperationsvorhaben und Umweltprojekten bis hin zur Stärkung des Öffentlichkeitsprofils der EU. Dementsprechend richtet sich das Instrument auch an viele unterschiedliche Akteure, - an Unternehmen ebenso wie an Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und natürliche Personen.

Praktisch wird die Europäische Kommission mehrjährige Kooperationsprogramme erstellen, die dann in jährliche Aktionsprogramme für die jeweiligen Länder und schließlich konkrete Projekte münden. Vorgesehen sind sowohl Zuschussvereinbarungen als auch Beschaffungsaufträge, Arbeitsverträge und Finanzierungsvereinbarungen, mit und ohne Kofinanzierung.

Das Instrument hat eine Laufzeit von 2007-2013 und wird in diesem Zeitraum mit 172 Millionen EURO ausgestattet sein. Ursprünglich hatte die Europäische Kommission geplant, die Zusammenarbeit mit allen Drittländern in einem "Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit" zu bündeln. Das Europäische Parlament hatte jedoch Bedenken gegenüber einer gemeinsamen Verordnung für Entwicklungsländer und Industriestaaten, und so erfolgte eine Trennung in zwei Instrumente, das "Instrument für Entwicklungszusammenarbeit" und das vorliegende Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern.

Quelle: DIHK - Bericht aus Brüssel vom 22.01.2007