Regierungsabkommen mit Vietnam zur Ausbildung von Pflegekräften

Gemeinsames Bekenntnis für eine faire Gewinnung von vietnamesischen Fachkräften zur Ausbildung in der Altenpflege in Deutschland unterzeichnet.

Enge August 2015 unterzeichneten die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland, Jutta Frasch, und Nguyễn Thanh Hòa, Vizeminister des Ministeriums für Arbeit, Invalide und Soziale Angelegenheiten (MoLISA) eine gemeinsame Absichtserklärung über die Grundzüge einer fairen Gewinnung von Kräften zur Ausbildung in der Altenpflege in Deutschland.

Die zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und MoLISA geschlossene Vereinbarung dient als Grundlage für die Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit beider Länder auf dem Gebiet der Fachkräftegewinnung.

Die Absichtserklärung benennt klar die Bedingungen, unter denen die Anwerbung, Vermittlung und Ausbildung von jungen Vietnamesen zu Altenpflegefachkräften in Deutschland künftig erfolgen soll. Sie baut damit auf den Erfahrungen auf, die in dem Pilotprogramm in den letzten beiden Jahren gewonnen werden konnten.

So sollten die Ausbildungsteilnehmer einen durch das Goethe-Institut zertifizierten Sprachabschluss auf dem Niveau B2 nachweisen und einen Orientierungskurs abschließen. Von den Ausbildungseinrichtungen in Deutschland wird unter anderem erwartet, dass sie die Einreisekosten übernehmen und den Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlen, mit der diese ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bestreiten können. Grundsätzlich sollten von den Auszubildenden keine Gebühren für die Anwerbung oder Vermittlung verlangt werden.

Deutschland hat einen großen Bedarf an Pflegefachkräften für seine stark alternde Bevölkerung, den es mit dem eigenen Erwerbspersonenpotential nicht mehr decken kann. Deshalb sind gut qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland sehr gefragt.

Ein erster Kooperationsvertrag, der die in der Absichtserklärung aufgeführten Grundzüge einer fairen Gewinnung von Altenpflegekräften berücksichtigt, wurde zwischen Vivantes, Deutschlands größtem kommunalen Klinikkonzern in Berlin, und dem Center for Overseas Labour (COLAB) im April 2015 geschlossen. Derzeit läuft das Auswahlverfahren für die ersten 200 Teilnehmer, die im August ihre Sprachausbildung am Goethe Institut in Hanoi beginnen sollen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Sprachausbildung werden sie nächstes Jahr nach Deutschland reisen und dort ihre Altenpflegeausbildung beginnen. Danach arbeiten sie in diesem Beruf zu den gleichen Bedingungen wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen und können frei entscheiden, wie lange sie als Altenpfleger in Deutschland bleiben wollen.

 

Faire Bedingungen für vietnamesische Fachkräfte: gemeinsame Grundsätze verabschiedet

 

Am 1. Juli 2015 beschlossen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Ministerium für Arbeit, Invalide und Soziales (MoLISA) Vietnams die Grundzüge für eine faire Gewinnung von vietnamesischen Kräften zu einer Ausbildung in Deutschland im Bereich der Altenpflege.

Zukünftige Kooperationsprojekte zur Anwerbung vietnamesischer Auszubildender sollen folgende Bedingungen erfüllen:

 

1. Keine Vermittlungsgebühren 

  • Keiner der an der Anwerbung, Ausbildung und Vermittlung Beteiligten soll von den Auszubildenden in Vietnam Leistungen für Beratung, Auswahl oder Vermittlung verlangen oder entgegennehmen.
  • Die auf vietnamesischer Seite durchführende Stelle COLAB darf eine einmalige Verwaltungsgebühr von maximal 300 Euro erheben.

 

2. Verantwortung der Teilnehmer 

  • Nachweis eines durch das Goethe-Institut zertifizierten Sprachabschlusses (Niveau B 2)
  • Abschluss eines von den Kooperationspartnern angebotenen Orientierungskurses

 

3. Verantwortung der Ausbildungseinrichtung in Deutschland 

  • Übernahme der anteiligen oder gesamten Kosten der Sprachausbildung
  • Übernahme der notwendigen Kosten der Einreise nach Deutschland (unter anderem Kosten für Gesundheitsprüfung, Visa und Flug- und Fahrtkosten)
  • Zahlung einer Ausbildungsvergütung, von der die Auszubildenden ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bestreiten können   

Quelle: GOVET – Zentralstelle der Bundesregierung, 27.08.2015