Bekanntmachung zum Deutsch-Südafrikanischen Jahr der Wissenschaft 2012/2013

Im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien zur Förderung von Aktivitäten im Rahmen des "Deutsch-Südafrikanischen Jahres der Wissenschaft 2012/2013". Es werden auch Maßnahmen gefördet, die für das Angebot deutscher Berufsbildungsanbieter in Südafrika werben.

 

Zuwendungszweck

 

Südafrika ist heute der wichtigste Kooperationspartner für Deutschland auf dem afrikanischen Kontinent. Deutschland ist für Südafrika nach den USA und Großbritannien der drittgrößte Partner im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Den Grundstein dafür haben beide Länder 1996 durch die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung gelegt. Enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen beiden Ländern sind in vielen Bereichen seit dem Ende der Apartheid zu einer Selbstverständlichkeit geworden und eröffnen deutschen Unternehmen neue Märkte und neue Chancen.

 

Aufgrund des besonderen Stellenwertes der Kooperation haben Bundesministerin Prof. Dr. Schavan und ihre südafrikanische Amtskollegin Ministerin Pandor im Sommer 2011 beschlossen, dies durch ein Deutsch-Südafrikanisches Jahr der Wissenschaft 2012/2013 zu würdigen.

 

Die Durchführung dieses gemeinsamen Wissenschaftsjahres bietet einen Rahmen, um den erfolgreichen bilateralen Aktivitäten der Ministerien sowie der Forschungs- und Mittlerorganisationen eine noch höhere Sichtbarkeit zu verleihen. Gleichzeitig können im Hinblick auf die zukunftsfähige Weiterentwicklung der Kooperation wichtige politische Impulse gesetzt werden und dies gemeinsam mit den Akteuren aus der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft beider Länder, um die Potenziale der deutsch-südafrikanischen Forschungs- und Entwicklungskooperationen (FuE) voll auszuschöpfen.

 

Zu den Zielgruppen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres gehören Entscheidungsträger in Politik, Forschungseinrichtungen, Förderorganisationen, forschungsstarke Unternehmen, Bildungseinrichtungen und –anbieter, Wissenschaftler/-innen, Multiplikatoren (Wissenschafts- und Mittlerorganisationen, Interessensgruppen/Verbände, Medien) sowie die wissenschaftsinteressierte Öffentlichkeit. Besonders gefördert werden soll die Zusammenarbeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern beider Länder.

 

Um die Vielfalt und Exzellenz der bilateralen Wissenschafts- und Bildungskooperation sichtbar zu machen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Aktivitäten aus den Bereichen Bildung und Forschung, Wissenschaft und Technologie, insbesondere Veranstaltungen, die bis April 2013 stattfinden und einen spezifischen Beitrag zu folgenden Zielen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres leisten:

 

  • Die Vielfalt und Exzellenz der deutsch-südafrikanischen Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Forschung und Bildung sollen sichtbarer gemacht werden.
  • Neue Partnerschaften zwischen deutschen und südafrikanischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen sollen initiiert werden.
  • Die Kooperation zwischen Ministerien, Mittler- und Förderorganisationen soll vertieft werden, so dass eine neue Qualität der bilateralen Zusammenarbeit erreicht wird.
  • Bei Nachwuchswissenschaftlern und Nachwuchswissenschaftlerinnen beider Länder soll für die Zusammenarbeit mit dem Partnerland geworben werden. Insbesondere soll im Sinne eines ausgewogeneren Austauschs das Interesse von südafrikanischen Studierenden und Doktoranden für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland verstärkt werden.
  • Der Bekanntheitsgrad der Innovationsstandorte Deutschland und Südafrika soll bei den forschungsstarken Unternehmen beider Länder erhöht werden.
  • Zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung in Südafrika soll für das Angebot deutscher Berufsbildungsanbieter in Südafrika geworben werden.

 

Parallel zur vorliegenden Bekanntmachung wird durch die National Research Foundation (NRF) eine entsprechende Bekanntmachung in Südafrika veröffentlicht.

 

[...]

 

Gegenstand der Förderung

 

Für die Initiierung und den Ausbau von Kooperationen sowie die Steigerung der bilateralen Erfolge fördert das BMBF im Rahmen des Deutsch-Südafrikanischen Wissenschaftsjahres öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen, zum Beispiel Fachkonferenzen und -kongresse, Delegationsreisen oder Ausstellungen.

 

Die Veranstaltungen können in Südafrika, in Deutschland oder in beiden Ländern stattfinden und sollten möglichst ein großes Fachpublikum erreichen und besondere Sichtbarkeit erzielen.

 

Es werden insbesondere Anträge berücksichtigt, die den Schwerpunkten der deutsch-südafrikanischen wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit und den thematischen Schwerpunkten des Wissenschaftsjahres zuzuordnen sind:

 

  • Klimawandel (nachhaltiges Ressourcenmanagement, Bodenschätze, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Biodiversität, erneuerbare Energien, grüne Energie, Meeres- und Polarforschung )
  • Human Capital Development (Berufsbildung, Science Education, Frauen in der Wissenschaft)
  • Bioökonomie (Biotechnologie, Lebensmittelsicherheit)
  • Urbanisation/Megacities (Infrastruktur, Energie, Wasserversorgung, Telekommunikation)
  • Astronomie
  • Innovation in der Gesundheitswirtschaft
  • Geistes- und Sozialwissenschaften

 

[...]

 

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro (IB) beauftragt.

 

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen bis spätestens 09.03.2012 einzureichen.

 

  • Bitte beachten Sie unbedingt die vollständige Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hinweis

Hier handelt es sich um einen Auszug der Bekanntmachung des BMBF. Die gesamte Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Internationalen Büros einzusehen und informiert über:

 

  1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
    1.1 Zuwendungszweck
    1.2 Rechtsgrundlagen
  2. Gegenstand der Förderung
  3. Zuwendungsempfänger
  4. Zuwendungsvoraussetzungen
  5. Verfahren
    5.1 Einschaltung des Internationalen Büros des BMBF und Anforderung von Unterlagen

    5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

  6. Inkrafttreten


Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF, 09.02.2012