Bildungsministerium veröffentlicht Richtlinien zur Förderung des Berufsbildungsexport durch deutsche Anbieter

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, eine begrenzte Zahl von Verbundprojekten zu fördern, die innovative Lösungen für die nachhaltige Implementierung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote in die Berufsbildungslandschaft der Zielregionen entwickeln. Die Zielregionen sollten im arabischen oder zentralasiatischen Raum oder in den ausgewählten Schwerpunktländern Russland, Indien, Vietnam oder China liegen. Projektskizzen sind dem Ministerium bis spätestens 28.01.2010 einzureichen.


Aus der Förderbekanntmachung:

Im Rahmen der Förderbekanntmachung ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf einzelner Zielregionen, innovative Lösungen für die nachhaltige Implementierung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote in die Berufsbildungslandschaft der Zielregionen entwickeln. Die Zielregionen sollten im arabischen oder zentralasiatischen Raum oder in den ausgewählten Schwerpunktländern Russland, Indien, Vietnam oder China liegen.

Neben der Konzentration auf Regionen in den oben genannten Schwerpunktländern wird eine Konzentration auf Schwerpunktthemen oder -branchen erwartet.

Die Vorhaben sollten vorzugsweise zu qualifizierten Fachkräften unterhalb des akademischem Niveaus auf Facharbeiterebene oder auf Ebene von ausgebildeten Fachkräfte im Bereich des mittleren Managements führen.

Die Projekte sollten die Wirtschafts-, Praxis- und Handlungsorientierung der Auszubildenden in den Mittelpunkt stellen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Die Vorhaben sollten über die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmodulen deutlich hinausgehen und deren Implementierung vor Ort enthalten. Die Implementierung muss innerhalb des Vorhabens so weitgehend erfolgen, dass nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte Fortführung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten durch die Projektpartner in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Zielregionen sichergestellt ist. Ein konkreter, zielgerichteter und entsprechend detaillierter Verwertungsplan wird erwartet.

Es ist erforderlich, dass alle notwendigen Aspekte der späteren Umsetzung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt es zu beachten, dass die notwendigen Kompetenzen zur Entwicklung, Anpassung und Implementierung von Curricula im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausreichend in den Konsortien vorhanden sind und durch entsprechende Vorarbeiten der Partner, möglichst im internationalen Umfeld, belegt werden.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Projektpartnern wird erwartet, gegebenenfalls auch im Rahmen von Unteraufträgen.

Die Konsortien sollen aus mindestens zwei kommerziellen Anbietern bestehen. Die Laufzeit der Projekte sollte 3 Jahre nicht überschreiten.
 

  • Informationen der vollständigen Bekanntmachung auf der Internetseite des BMBF zu folgenden Bereichen:
    • Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
    • Gegenstand der Förderung
    • Zuwendungsempfänger
    • Zuwendungsvoraussetzungen
    • Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
    • Sonstige Zuwendungsbestimmungen
    • Verfahren: Vorlage und Auswahl von Projektskizzen, Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
    • Inkrafttreten

Quelle: Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF vom 20.11.2009