Bekanntmachung zu Klimaschutz- und Umwelttechnologien sowie -dienstleistungen (CLIENT)

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" zum Themenfeld "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)".

 

Der Bereich Dienstleistungen könnte für Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung interessant sein. Aussagefähige Projektskizzen sind letztmalig bis 31.08.2013 einzureichen.

 

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch modellhafte Projekte internationale Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutztechnologien und -dienstleistungen zu schaffen und weiter auszubauen sowie Leitmarktentwicklungen in diesem Feld anzustoßen. Dabei stehen neben den technologischen Aspekten auch sozioökonomische Aspekte und Fragen der guten Regierungsführung (good governance) sowie frühzeitige Einbindung relevanter Akteure (stake holder involvement) im Vordergrund.

Die Fördermaßnahme konkretisiert die Hightech-Strategie, den Masterplan Umwelttechnologien der Bundesregierung sowie die Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in Kooperation mit maßgeblichen Einrichtungen in dem jeweiligen Partnerland durchgeführt werden. Der Einpassung der Technologien an die Bedarfe vor Ort, der Verbindung mit den geeigneten Organisationsformen und Dienstleistungen sowie der konkreten Umsetzung der entwickelten Ansätze kommt eine besondere Bedeutung zu.

Als ein führendes Exportland von Umwelttechnologien nimmt Deutschland seine Verantwortung für die UN-Millenniumsentwicklungsziele wahr, und trägt mit der Fördermaßnahme zum Aufbau einer weltweiten Partnerschaft für Entwicklung und zu ökologischer Nachhaltigkeit bei. Die Fördermaßnahme dient auch der Umsetzung des Heiligendamm-L'Aquila-Prozesses, die zielgerichtete, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit wichtigen Schwellenländern voranzubringen.

Über die Förderfelder wird im Rahmen des Forschungspolitischen Dialogs zur Nachhaltigkeit des BMBF mit den Partnerländern Einvernehmen erzielt. Durch die forschungsspezifische Dialogreihe zur Nachhaltigkeit mit Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika ("Dialogue for Sustainability", kurz: D4S) soll die länderübergreifende Zusammenarbeit in wichtigen Forschungsthemen wie  Klimaschutz, Landnutzung, industrielle Wasserbehandlung, Ressourceneffizienz, Umwelttechnologie und -dienstleistungen sowie Umweltökonomie auf- und ausgebaut werden. Der internationale Dialog zur Nachhaltigkeitsforschung ergänzt die Hightech-Strategie und die Internationalisierungsinitiative des BMBF.

Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um die Umweltbelastungen in den Partnerländern zu reduzieren und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Dies kann zum Beispiel über eine intelligente und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, eine Erhöhung der Energieeffizienz, auch über eine Verminderung schädlicher Emissionen in Luft, Wasser und Boden oder über innovative Dienstleistungen erreicht werden. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so weitreichend und bedeutend sein, dass eine starke Hebelwirkung vor Ort und eine Ausstrahlung in den internationalen Raum erzielt wird. Gleichzeitig sollen die wirtschaftliche Wettbewerbsposition Deutschlands und der beteiligten Partnerländer gemeinsam gestärkt und ausgebaut sowie neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Angesprochen sind alle Wirtschaftsbereiche für Technologien, Güter und Dienstleistungen, die der Vermeidung, Verminderung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen sowie der Wiederherstellung bereits geschädigter Umweltfunktionen dienen und somit einen Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen leisten. Als wichtigem Element in der Generierung nachhaltiger Entwicklungen kommt inter- und transdisziplinärem Arbeiten besondere Bedeutung zu.

Einer der verschiedenen Schwerpunkte liegt auf der Förderung innovativer Dienstleistungen, einschließlich vorlaufender und technologiebegleitender Dienstleistungen.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Wirtschaftsunternehmen sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

 

  • 31.08.2010
  • 31.08.2011
  • 31.08.2012

    (Achtung: neuer Termin ist der 31.08.2013; geändert mit BAnz AT 03.07.2012 B5 )

 

Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden.

Hinweis

Nebenstehender Text ist ein kleiner Auszug der Förderbekanntmachung.

Informationen über

 

  • Zuwendungszweck,
  • Rechtsgrundlage,
  • Gegenstand der Förderung,
  • Zuwendungsempfänger,
  • Zuwendungsvoraussetzungen,
  • Art und Umfang der Zuwendung,
  • Sonstige Zuwendungsbestimmungen,
  • Verfahren sowie
  • Inkrafttreten

 

erhalten Sie ausschließlich auf der Internetseite des Bundesministeriums.


Quelle: Auszug einer Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, 09.06.2011