Bestimmungen für die berufliche Bildung von Menschen aus Drittstaaten in Deutschland

Nach dem erfolgreichen ersten Seminar zu diesem Thema im März 2016 hatte iMOVE die Experten Roland Conradt, Bundesministerium des Innern (BMI), und Wolfgang Zahn, Bundesagentur für Arbeit (BA), erneut eingeladen, um die neuesten Bestimmungen für Präsenzseminare für Drittstaatler in Deutschland mit der deutschen Bildungswirtschaft zu erörtern.

Das Thema erwies sich als sehr komplex, denn es greifen Aufenthaltsrecht, Beschäftigungsverordnung und Visabestimmungen sehr eng ineinander.

Conradt und Zahn stellten die geltenden Regelungen und die im Jahr 2017 zu erwartenden Änderungen präzise dar. Zugleich gaben sie einen Einblick in die Entstehungsgeschichte der Regularien, wodurch sich manch geltende Bestimmung besser nachvollziehen lässt.

zwei Teilnehmerinnen unterhalten sich

Fachtheoretische oder betriebliche Ausbildungen?

Die Komplexität des Themas zeigt sich am Beispiel der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für fachtheoretische Ausbildungen mit Praxisanteil und für betriebliche Ausbildungen.

So benötigen fachtheoretische Ausbildungen für Schülerinnen und Schüler aus nur einem Land die Einwilligung der jeweiligen obersten Landesbehörde. Betriebliche Ausbildungen benötigen diese Einwilligung nicht.

Hingegen greift bei betrieblichen Ausbildungen die Beschäftigungsverordnung und es muss eine Zustimmung seitens der BA erfolgen. Dies wiederum trifft auf fachtheoretische Ausbildungen, also eher schulische Bildungsmaßnahmen, nicht zu.

Das Beispiel "fachtheoretische Ausbildung oder betriebliche Ausbildung" verdeutlicht, dass es die geltenden Regularien mitunter kompliziert machen, Präsenz-Veranstaltungen für Menschen aus Drittstaaten in Deutschland anzubieten. Die positiven Erfahrungen einiger anwesender Bildungsanbieter zeigen aber auch, dass die zunächst wie ein Dschungel anmutenden geltenden Bestimmungen doch meisterbar sind.

Das Fazit und der Rat für Bildungsanbieter, die Präsenzmaßnahmen in Deutschland planen, lautet deshalb: Holen Sie vor Beginn einer Ausbildung umfassende Erkundigungen ein, wie genau die Ausbildungen zu gestalten sind, damit sie zum gültigen Regelwerk passen.

Bundesagentur für Arbeit

Fragen rund um die Arbeitserlaubnis beantwortet:

Arbeitserlaubnis-Team
Telefon: 0228 7132000
einige Bildungsanbieter beim Seminar
Nahaufnahme einer Teilnehmerin
Teilnehmerin und Teilnehmer sprechen miteinander

Weitere Information

zum Thema: Berufliche Aus- und Weiterbildung von Menschen aus Drittstaaten in Deutschland