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Neues Informationsangebot zu Dienstleistungen in Europa

02.02.2010
Im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bietet das Portal 21 ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten.



Seit dem 28. Dezember 2009 wirkt die Europäische Dienstleistungsrichtlinie. Künftig wird es dadurch sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt in Anspruch zu nehmen. Das neu errichtete Portal 21 unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten. Das Portal 21 wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam aufgebaut.

"Mit diesem Portalangebot werden Unternehmer und Verbraucher als Empfänger von Dienstleistungen effektiv bei ihren ersten Schritten in den europäischen Binnenmarkt unterstützt. Durch die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen anderer Mitgliedstaaten wird das Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt. Ich würde mich freuen, wenn das Angebot guten Zuspruch findet und intensiv genutzt wird", kommentierte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle.

Das Portal 21, welches nach dem entsprechenden Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie benannt ist, ist in mehrere Rubriken unterteilt. So wird beim Thema Rechtsrahmen für Dienstleistungen im europäischen Ausland über wichtige Gebiete wie das Zivilrecht, das Insolvenzrecht und den gewerblichen Rechtsschutz informiert. Spezielle Fragestellungen des Verbraucherschutzes werden in einer eigenen Rubrik berücksichtigt, zum Beispiel aus dem Bereich Fernabsatz- und Internetrecht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird ferner auf nationale Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, wie auf bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Rechtsschutz in anderen Mitgliedstaaten. Schließlich können dem Portal auch Kontaktdaten für Anlaufstellen wie Verbände und die neuen Einheitlichen Ansprechpartner entnommen werden. Auch individuelle Rückfragen sind möglich.

Das Portal 21 ergänzt auch das ebenfalls neu eingerichtete Portalangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie dienstleisten-leicht-gemacht.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 8.1.2010

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Erstellung Corporate Design Manual

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Abgabefrist für das Angebot ist der 04.10.2010.

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Messe IFAT: Aussteller am iMOVE-Stand, Programm Forum: Training meets Industry

13.-17.09.10, München

(Flyer, pdf, 0,4 MB)


iMOVE-Workshop: Entwicklung von Change-Strategien für die erfolgreiche Internationalisierung

23./24.09.2010 in Bonn

(Flyer, pdf, 0,4 MB)

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