Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen in Deutschland

Das Ziel des iMOVE-Seminars war, international tätige deutsche Bildungsunternehmen über die folgenden Aspekte der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland zu informieren:

  • Einsatz von internationalen Fachkräften in Deutschland (Zuwanderungsmöglichkeiten, Anerkennungsgesetz, Antragstellung auf Anerkennung der Qualifikationen aus dem Ausland)
  • Zertifizierungen, die im Ausland angeboten werden, in Deutschland anerkennen lassen. Geht das?
  • kurzfristige Einsätze von Fachkräften in Deutschland (Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union)

Julia Lubjuhn informierte die Bildungsanbieter ausführlich über die Themen, die mit der Anerkennung in Verbindung stehen. Mit sehr anschaulichen Übungen und Praxisbeispielen verdeutlichte sie, wie vielfältig und individuell ein Anerkennungsverfahren verlaufen kann.

Die Bundesregierung hat seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes (BQFG = Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) eine Reihe von Angeboten ins Leben gerufen, die Informationen und Hilfestellungen für die Anerkennung bieten. Dennoch rät Lubjuhn, immer auch eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn bei der Vielzahl von Regelungen und Spezialfällen kann die Information über das Internet immer nur den ersten Schritt darstellen.

Nahaufnahme von zwei Teilnehmerinnen

Lubjuhn beantwortete den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor allem Fragen zu den Anerkennungsverfahren:

  • Wie funktionieren Anerkennungsverfahren?
  • Wie kann ein Aus- und Weiterbildungsanbieter ausländische Fachkräfte anerkennen lassen?
  • Ist die pauschale Anerkennung für Absolventen eines bestimmten Kurses möglich?

Insgesamt werden nur 2,6 Prozent der Anerkennungsanträge abgelehnt, so Lubjuhn.

Im Gespräch wies die Referentin darauf hin, dass die Berufsbezeichnung aus dem Herkunftsland nicht ausreicht, um ein Anerkennungsverfahren zu beantragen. Zu dem im Ausland erworbenen Beruf muss ein entsprechender Referenzberuf in Deutschland gefunden werden, um eine Gleichwertigkeitsprüfung vornehmen zu können. Dabei gilt immer die aktuelle Ausbildungsordnung.

Das Beispiel des Kraftfahrzeug (Kfz)-Mechanikers verdeutlicht diesen Sachverhalt: Ein KfZ-Mechaniker kann in Deutschland nicht in einem Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden, da dieser Beruf im Jahr 2003 neugeordnet wurde und heute KfZ-Mechatroniker heißt.

Abschließend wies Julia Lubjuhn noch auf unterschiedliche Fördermöglichkeiten und Stipendien für diejenigen hin, die sich die Kosten für ein Anerkennungsverfahren nicht leisten können.

Nahaufnahme Referentin
Referentin Julia Lubjuhn
Bildschirm
Logo, Text: Anerkennung in Deutschland

Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Nahaufnahme Teilnehmerin
Blick in den Seminarraum auf alle teilnehmenden Bildungsanbieter