Richtlinie zur Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichte am 10. Mai 2017 über den Bundesanzeiger eine Förderbekanntmachung zur Internationalisierung der Berufsbildung.

Die wichtigste Veränderung gegenüber der Richtlinie 2016 ist Bekanntgabe zusätzlicher Termine für den Schwerpunkt "nachfrageorientierte Entwicklung und modellhafte Implementierung von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen für internationale Märkte".


Die vollständige Bekanntmachung mit allen notwendigen Informationen und Rahmendaten ist auf der Internetseite des Bundesanzeigers abzurufen. Die gesamte Bekanntmachung informiert über:

  1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
    1.1 Zuwendungszweck
    1.2 Rechtsgrundlagen
  2. Gegenstand der Förderung
  3. Zuwendungsempfänger
  4. Zuwendungsvoraussetzungen
  5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
  6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
  7. Verfahren
    7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
    7.2 Zweistufiges Verfahren
    7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
    7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
    7.3 Zu beachtende Vorschriften
  8. Geltungsdauer

Bekanntmachung beim BMBF

Die vollständige Förderbekanntmachung ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eingestellt.

Tipp

Nahaufnahme Hand schreibt auf iMOVE-Block

iMOVE bietet am 7. Juni 2017 ein Seminar zur Antragstellung im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Internationalisierung der Berufsbildung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an.

Informieren Sie sich in Bonn über die Fördermöglichkeiten, über Verfahrensschritte und Fristen der jetzt veröffentlichten Förderbekanntmachung.

Hinweis: Link zum iMOVE-Seminar nach Ablauf gelöscht.


Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, bmbf.de, BMBF-Newsletter, 15.05.2017